AGB

DISCOTHEK – CLUB und EVENTLOCATION in MÖNCHENGLADBACH

Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB

§1
Mit Betreten des Lokals gibt der Gast sein Einverständnis, dass von ihm Bildaufnahmen (Foto, Video, u.ä.) gemacht werden, welche vom Goldwasser zu Werbungs- & Publikationszwecken (Internet, Werbemittel aller Art, sowie zweckverwandte Medien & Werbemaßnahmen aller Art) genutzt werden.

Als betroffener Person steht Ihnen grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung Widerspruch und Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu.

Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an:
Goldwasser: Discothek, Club und Eventlocation – Waldhausener Straße 21
Email: info@goldwasser-mg.de | Tel.: 0172-7312014

Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in irgendeiner Weise verletzt worden sind, steht es Ihnen frei, bei der Datenschutzbehörde Beschwerde zu erheben.

§2. Die erworbenen Getränke dürfen nur innerhalb der Räumlichkeiten vom Goldwasser verzehrt werden. Das Mitnehmen von Getränken außer Haus ist nicht gestattet. Das mitbringen von Getränken ist strengstens untersagt.

§3. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.

§4. Mit Abgabe Ihrer Garderobe und Bezahlung von € 1,00,- erkennen Sie unsere maximale Haftungsgrenze von € 50,- inkl. MwSt. und keine Haftung für Inhalte an.

§5. Das Mitführen von Waffen, gleich welcher Art, sowie brennbarer und explosiver Stoffe ist verboten.

§6. Alkoholisierten oder sonst wie berauschten Personen ist der Zutritt verboten.

§7. Gäste, die Unruhe stiften oder Schlägereien anzetteln, erhalten sofortiges Hausverbot und kommen für den evtl. entstandenen Schaden auf.

§8. Wer mutwillig Einrichtungsgegenstände oder Dekorationen zerstört, erhält sofortiges Hausverbot und wird für den verursachten Schaden haftbar gemacht. Das gilt auch für Verunreinigung von Sitzpolstern und dergleichen. Hierfür wird Pauschal eine Reinigungsgebühr von 25.-€ erhoben, die sofort fällig wird.

§9. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern ist verboten. Werden ohne Erlaubnis Flugblätter oder Handzettel verteilt, so wird der Aufwand für die Beseitigung/Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt.

§10. Mit Betreten unseres Hauses nehmen Sie unsere Allgemeinen Geschäfts­bedingungen an.

Die Geschäftsleitung vom